|
AGB 1. Januar 2002 Allgemeine Geschäftbedingungen Erfüllung: Sämtliche Auftragserteilungen, Lieferungen, oder Programmieraufträge verstehen sich frei Pfedelbach. Garantie: Die Garantiebedingungen erstrecken sich auf Fehler an Geräten, oder auf Fehlfunktionen an der Software. Definiert werden die Garantiebedingungen nach dem Deutschen Recht. Garantieerfüllungsort ist Pfedelbach, sofern dies nicht durch einen Vorort - Software / Hardware -Wartungsvertrag anderweitig geregelt ist. Haftung: GENTEC versichert, bei der Entwicklung der Programme größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Für Schäden, oder Folgeschäden, die durch Fehlfunktionen von Software, oder Geräten entstehen können, wird aber keinerlei Haftung übernommen. Allerdings hat der Kunde das Recht die Forderung zu stellen, dass Fehler in Programmen, in einem zumutbaren Zeitraum bereinigt werden. Zahlung / Pflichtenheft Bei Erteilung des Auftrags ist die Vergütung laut Angebot auf das GENTEC Konto 1865 der Sparkasse Öhringen (BLZ 622 515 50) zu überweisen. Auf Anforderung stellt GENTEC eine Erfüllungsbürgschaft zur Verfügung. Nach Eingang der Akontozahlung der Entwicklungskosten der beauftragten Software, wird diese nach Pflichtenheft erstellt. Änderungen der Pflichten während der Programmierung sind zwischen Auftraggeber und Entwickler abzusprechen. Hierbei ist besonders die Machbarkeit der Änderung und der Mehraufwand an Zeit und / oder Geräten zu erörtern. Der Mehraufwand ist vom Auftraggeber separat zu vergüten. Nicht im Pflichtenheft aufgeführte Zusatzarbeiten, wie Vorortinstallation, Gerätekonfiguration usw. werden nach Aufwand abgerechnet. Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Öhringen, bzw. Landgericht Heilbronn. Updates / Upgrades Updates der laufenden Software, werden dem Kunden angeboten. Der Kunde ist jedoch nicht verpflichtet diese Updates zu erwerben. Urheberrecht / Nutzungsrecht Für entstandene Programme gilt das Deutsche Urheberrecht. Sämtliche Quelltexte der entstandenen Software verbleiben beim Entwickler.. Die Lizenz ist immer an einen Betrieb gebunden. GENTEC vergibt für jede Lizenz eine Seriennummer, die dem jeweiligen Erwerber zugeordnet ist. Das nicht autorisierte entfernen, oder ändern der Seriennummer ist ein unerlaubter Eingriff in das Gesamtwerk und führt mit beiderseitigem Einverständnis zu einer Löschung der Programmdateien. Der Kunde erhält je nach Lizenz ein Nutzungsrecht für einen Rechner, oder ein Netzwerk. Bezahlt der Kunde erworbene Software nicht, oder nicht rechtzeitig, dann hat der Urheber das Recht die weitere Nutzung des Programmes zu unterbinden. Die Kosten für eine dann erforderliche Freischaltung trägt der Kunde. Der Kunde hat das Recht eine Lizenz weiter zu veräußern. Eine Nutzung einer Lizenz durch mehrere Einzelcomputer, oder Netzwerke ist ausgeschlossen. Bei einer Veräußerung sind alle Kopien und Installationen an den Erwerber weiterzugeben, oder zu löschen. Hardwarelieferungen: Für Hard- oder Softwarelieferungen die nicht durch Vorkasse, oder Akontozahlung beglichen sind, bleibt die Ware so lange frei verfügbares Eigentum von Gerhard F. Gentele, bis die Ware vollständig bezahlt ist. Weiter räumt der Erwerber bei Zahlungsunfähigkeit dem Lieferanten ein Wegnahmerecht ein. Dabei besteht kein Anspruch auf Minderung jedweder Art, durch die nun nicht mehr mögliche Nutzung durch den Käufer. Diese AGB liegt immer im Hauptbetrieb in Pfedelbach aus. |